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Gesundheid

Alles Wichtige für Reha-Patienten in Zeiten von Corona

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Therapie trotz Corona weiterhin möglich ist. Trotz allem gibt es natürlich im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mit dem sich die Reha-Patienten konfrontiert sehen. Im Folgenden folgt ein kleines Q&A mit den wichtigsten Fragen und dazugehörigen Antworten zu dieser Thematik.

1. Werden neue Patienten in den Reha-Einrichtungen aufgenommen?

Ja, das tun sie, auch wenn es im April einen kurzzeitigen Stopp der Aufnahme von neuen Patienten gab, wobei jedoch aktuell Wartezeiten und Terminverschiebungen drohen. Leistungen können gemäß einem Beschluss der Deutschen Rentenversicherung jedoch auch über der eigentlichen Dauer der Gültigkeit abgerechnet werden, sodass Patienten ihre Reha antreten können. Im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen, kann es jedoch in Einzelfällen zu Aufnahmebeschränkungen kommen.

2. Können Kliniken Patienten auch ablehnen?

Sofern es in der Einrichtung Coronafälle gibt oder auch bei coronatypischen Symptomen bei der Ankunft, kann der Patient abgewiesen werden.

3. Und wie gestaltet es sich bei Anschlussheilbehandlungen (AHB)?

Diese werden in den Akutkrankenhäusern angeordnet und finden in den Einrichtungen der Reha auch fortlaufend statt, da sie sehr wichtig sind, so wie auch Entwöhnungsbehandlung. Notwendig sind die AHB zum Beispiel nach einer Operation oder einer Strahlentherapie und wirken als vorbereitende Maßnahme für den Alltag des Patienten.

4. Welche Regelung gibt es bei Reha-Leistungen welche ganztägig und ambulant stattfinden?

Diese finden planmäßig ebenso statt und im Falle einer Nichteignung wegen der Pandemielage informiert die Klinik die Patienten.

5. Wie wird es bei ambulanten Entwöhnungsbehandlungen gehandhabt?

Auch dies findet weiterhin statt, wobei empfohlen wird, die Form der Videosprechstunde oder einer telefonischen therapeutischen Betreuung – wegen der Pandemielage – zu nutzen. Die jeweilige Reha-Klinik hat jedoch die Entscheidung ihrerseits, ob die Abhängigkeitserkrankte behandeln möchte.

6. Und welche Maßnahmen werden zum Coronaschutz in den Reha-Kliniken ergriffen?

Es wird den Hygienemaßnahmen Folge geleistet. Das Tragen einer Maske ist in allen Einrichtung verpflichtend. Es wird probiert, das Angebot auch für Rehakliniken Schweiz aufrechtzuerhalten und gemäß den Pandemieauflagen durchzuführen, wobei je nach Klinik unterschiedliche Vorkehrungen getroffen werden.

7. Wie ist die Reaktion der Patienten?

Die meisten Menschen treten ihre Reha an, auch wenn neue Anträge für eine Reha zuletzt zurückgingen. Gründe hierfür sind etwa Menschen mit Vorerkrankungen, die deshalb keine Reha machen wollen. Bei Nichtwahrnehmung ist zu raten, dass der Rehaträger informiert wird.

8. Können Angehörige Reha-Patienten in der Klinik besuchen beziehungsweise abholen?

Ein Besuch wird nicht empfohlen, die Regelung dazu trifft die Klinik. Das Abholen eines Reha-Patienten ist möglich, wobei der Besuchende bei Möglichkeit auf dem Parkplatz warten sollte und die Klinik nicht betreten sollte.

9. Und was passiert, wenn ein Patient coronatypische Symptome zeigt oder die Einrichtung unter Quarantäne steht?

Um Ansteckung zu vermeiden, kann zunächst eine Quarantäne verordnet werden, wobei der Patient weiter in seinem Zimmer versorgt werden. Die Testung erfolgt dann durch die Klinikärzte, welche die Maßgaben des RKI einhalten. Bemerkt der Patient seine Symptome (z.B. Fieber, Störung Geruchssinn), so sollte er sich unverzüglich beim medizinischen Personal melden. Bei der Quarantäne der gesamten Klinik, verbleiben die Patienten zumeist weiter in der Einrichtung, wobei Maßnahmen durch die örtliche Gesundheitsbehörde getroffen werden.

10. Ist das Abbrechen einer Reha möglich?

Ja, dies ist beidseitig möglich und gut, wenn es einen großen Vorteil für den Patienten darstellt, so etwa, dass sie dann z.B. ihre Kinder betreuen können, die nach der Kitaschließung ohne eine Betreuung dastehen. Bei Patienten, die abhängig oder psychisch krank sind, kann die Reha bis zur Klärung für 14 Tage unterbrochen werden. Wenn die Reha z.B. wegen Corona abgebrochen worden ist, so kann sie später nachgeholt werden.

11. Und das Übergangsgeld?

Bei einem Abbruch der Reha, entfällt die Grundlage für das Übergangsgeld. In diesem Fall ist ein schnelles Wenden an den Arbeitgeber oder Leistungsträger, der in der Zeit vor der Reha finanzielle Unterstützung leistete.

12. Ist eine Reha auch verschiebbar?

Das ist möglich, wobei der Bewilligungsbescheid nur für ein Kalenderjahr gültig ist. Dafür muss eine Meldung beim Rentenversicherungsträger und der Reha-Klinik erfolgen.

13. Andere Möglichkeiten zur Beratung vor Ort

Gegenwärtig haben die Beratungsstellen der DRV geschlossen. Jedoch gibt es viele Onlinealternativen.