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So gelingt das Immobilie verkaufen

Eigentümer der eigenen Immobilie sind klar im Vorteil in Sachen Vermögensaufbau. Die Preise für die eigenen vier Wände stiegen in den letzten Jahren enorm an und werden weiterhin stetig steigen. Wer sich bisher eine Immobilie gekauft hat, kann diese in der heutigen Zeit mit einem Wertzuwachs verkaufen.

Grundstück, Eigentumswohnung oder Haus
Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet hat zuerst die Qual der Wahl. Zu allererst stellt sich die Frage, ob eine Immobilie gekauft oder selbst gebaut werden soll. Sehr gute Angebote in der Umgebung oder dem Wunschort finden Immobilienmakler. Viele Eigentümer wenden sich an diese, wenn sie eine Immobilie verkaufen wollen. Hier lohnt es sich, sich das ein oder andere Angebot anzusehen, bevor eine Entscheidung für oder gegen eine Bestandsimmobilie ausfällt.
Wer sich nun für einen Neubau interessiert, kann sich ebenfalls an den Immobilienmakler wenden. Die Makler arbeiten häufig mit Bauträgern zusammen und haben so neue schöne Eigentumswohnungen im Portfolio oder ggf. eine Doppelhaushälfte. Gleichzeitig bringen Immobilienmakler viel Know-How mit und vermarkten aus diesen Gründen oftmals lukrative Grundstücke für das eigene Vorhaben.
Somit macht es durchaus Sinn sich an einen Immobilienmakler zu wenden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Der Makler nimmt sich Zeit und wägt zusammen mit den Kunden pro und contra ab und findet gemeinsam mit den Kunden die passende Lösung.

Maklercourtage und Nebenkosten
Auf dem Immobilienmarkt kursiert viel Halbwissen wenn es um die Maklerkosten geht. Wichtig ist, dass Sie als Kunde eine Maklercourtage zu entrichten haben. Wie hoch die Maklerprovision dabei ausfällt ist unterschiedlich und oftmals frei verhandelbar. In der Regel beträgt die Courtage in Deutschland durchschnittlich 7,14 % des Kaufpreises. Doch keine Angst: Seit 23.12.2020 muss der Verkäufer mindestens die Hälfte dieser Kosten übernehmen. Somit verringert sich die Ausgabe für den Käufer.
Damit aber nicht genug. Neben der Maklerprovision dürfen die Kosten für den Notar und Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbssteuer nicht in Vergessenheit geraten.