Natürlich kann man seinen Briefkasten mit einem Briefkastenschild bekleben. Doch das kann, besonders als Mieter, zu einigen Problemen führen. Denn streng genommen, ist dies laut der Hausordnung nicht gestattet und der Vermieter darf die Entfernung solcher Briefkastenschilder verlangen. Allerdings gibt es ja für viele Probleme eine Lösung. Also auch für dieses. Man kann sich zum Beispiel ein magnetisches Briefkastenschild anschaffen, dass keine permanente Spuren am Briefkasten hinterlässt. Ein solches Briefkastenschild oder namensschild Briefkasten, darf immer angebracht werden. Problem mit dem Magnetischen SchildNatürlich bringt das Anbringen von magnetischen Namen am Briefkasten wiederum andere Probleme mit sich. Das wohl auffälligste dürfe sein, dass jedermann zu jeder Zeit ein solches Schild entfernen oder gar entwenden kann. Von daher ist ein solches Briefkastenschild nur in Wohngegenden zu empfehlen, in welchen man sicher davon ausgehen kann, dass es nicht abgenommen wird. Ansonsten empfiehlt es sich, wenn man bitte keine Werbung oder Zeitungen empfangen möchte und dies mit einem Briefkastenschild auch deutlich zu erkennen geben möchte, einen keine werbung aufkleber zu verwenden. Dieser sollte aber nach Auszug wieder rückstandfrei entfernt werden. Rechtslage bei permanenten BriefkastenschildernWie oben bereits erwähnt, darf der Vermieter die Entfernung von Briefkastenaufklebern verlangen. Dies ist schlicht und einfach in der Hausordnung festgelegt. Sicherlich ist nicht jeder Vermieter so verbissen und wird den Mieter wahrscheinlich nur darum bitten, nach dem Auszug das Schild rückstandfrei zu entfernen. Wenn aber der Vermieter darauf besteht, das Briefkastenschild zu entfernen, muss man dem folge leisten. Dies gilt natürlich nicht für den Namen am Briefkasten. Denn der Postkasten muss immer eindeutig zuordenbar sein. Der Postbote muss schließlich eindeutig sicherstellen können, dass die Post an den richtigen Empfänger gelangt. Hier ist auch der Mieter in der Pflicht, welche seinen Namen am Briefkasten anbringen sollte. In welcher Form dies geschieht, spricht man als Mieter am besten vorher mit einem Vermieter ab. |